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Schluss mit den Mythen (Teil 5) Vorstellungsgespräch

Schluss mit den Mythen (Teil 5)

Bewerbungs-Mythen Teil 5: Ex-Arbeitgeber kritisieren tabu?

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Rund um das Thema Bewerbungen existieren nicht nur unzählige offene Fragen, sondern auch genauso viele Vorurteile und Mythen.

In einer Artikelreihe verraten sieben HR-Expertinnen und -Experten aus führenden Unternehmen, was wirklich zählt und worauf man achten sollte.
 

TEIL 5
Man hört häufig, dass Kritik an früheren Arbeitgebern, Vorgesetzten und Kollegen grundsätzlich tabu sei. Stimmen Sie dem zu? Wenn ja, gibt es Ausnahmen?

In der Tat gehört allgemeine Kritik an früheren Arbeitgebern nicht in ein Vorstellungsgespräch: Das weckt Zweifel an der Integrität. Werden im Interview aber konkrete Fragen zu einer heiklen Situation am früheren Arbeitsplatz gestellt, kann – und sollte – der Kandidat sachlich und offen darüber Auskunft geben.
Eva Schneider, Recruiting Director, The Boston Consulting Group

Ja, grundsätzlich stimme ich dem zu. Es gibt aber auch Situation, in denen es zulässig ist, z. B. wenn man auf ein Thema zu sprechen kommt, das beim derzeitigen Arbeitgeber nicht gut ist und einen Wechselgrund darstellt (z. B. Teamklima, Führung o.ä.). Hier kommt es aber auf die Art und Weise an. Man kann auch sachlich von sich ausgehend sagen, was nicht in Ordnung war und wie man es gerne hätte (z. B. Teambeziehung).
Linda Jardaneh, Human Resources Director, Beiersdorf

Wenn ein Kandidat offen darlegt, warum er z. B. in der Probezeit die Stelle wechseln möchte und/oder sachliche Gründe angibt, die ihn zu diesem Entschluss bewogen haben, ist dies ehrlich und nicht negativ. Wenn ein Bewerber jedoch über Vorgesetzte und Kollegen, womöglich sogar namentlich, negativ spricht, dann rückt dies den Bewerber in ein schlechtes Licht.
Dr. Kerstin Freier, Human Resources Manager, Johnson & Johnson

Es macht sicher ein schlechtes Bild, wenn über den alten Arbeitgeber zu viel Kritik angebracht wird. Jedoch interessieren mich die Beweggründe des Wechsels.
René Frei, Leiter Direktion Personelles, Migros Genossenschaft Ostschweiz

Durchgehend negative Aussagen geben zu denken. In gewissen Situationen gibt es Klärungsbedarf, sind doch oft Meinungsverschiedenheiten der Grund für einen Stellenwechsel. Dabei möchte ich vor allem erfahren, was die Person unternommen hat, um die Situation zu verbessern.
Katrien Geboers, Human Resources Manager, Siemens

Alle Artikel dieser Reihe:

Schluss mit den Mythen (Teil 1)
Bewerbungsschreiben, die Fehler enthalten, werden als absolutes Disqualifizierungskriterium angesehen. Gibt es Fehler, über die Sie dennoch hinwegsehen können?

Schluss mit den Mythen (Teil 2)
Welchen Wert legen Sie auf Noten (Abitur, Studium)? Kann man schlechte Noten ausgleichen?

Schluss mit den Mythen (Teil 3)
Wie macht man bei Onlinebewerbungen die fehlende Möglichkeit des Auffallens durch eine aufwändige Bewerbungsmappe wett?

Schluss mit den Mythen (Teil 4)
Ihre Präferenz: Bewerbung mit oder ohne Foto, und warum?

Schluss mit den Mythen (Teil 5)
Man hört häufig, dass Kritik an früheren Arbeitgebern, Vorgesetzten und Kollegen grundsätzlich tabu sei. Stimmen Sie dem zu? Wenn ja, gibt es Ausnahmen?
 

 

 

 
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