Bewerbungs-Mythen Teil 1: Fehler im Bewerbungsschreiben
Rund um das Thema Bewerbungen existieren nicht nur unzählige offene Fragen, sondern auch genauso viele Vorurteile und Mythen.
In einer Artikelreihe verraten sieben HR-Expertinnen und -Experten aus führenden Unternehmen, was wirklich zählt und worauf man achten sollte.
TEIL 1 Bewerbungsschreiben, die Fehler enthalten, werden als absolutes Disqualifizierungskriterium angesehen. Gibt es Fehler, über die Sie dennoch hinwegsehen können? – Bewerber mit deutscher Muttersprache sollten ein fehlerfreies Anschreiben einreichen. Fremdsprachigen Bewerbern können wir bei Korrespondenz-E-Mails kleine Fehler verzeihen. Das eigentliche Anschreiben sollte aber korrekt sein und wenn nötig von einer Person mit deutscher Muttersprache Korrektur gelesen werden. Eva Schneider, Recruiting Director, The Boston Consulting Group
– Am ehesten kann man einen kleinen Orthografiefehler oder auch mal einen falschen Namen der Kontaktperson verzeihen. Nicht gut finde ich, wenn wir zu einer anderen Branche zugewiesen werden – nach dem Motto: «Ich wollte schon immer für eine Bank arbeiten». Linda Jardaneh, Human Resources Director, Beiersdorf
– Fehler sind menschlich, jedoch kommt es dabei auf die Art des Fehlers an. Fehler bei Firmenname, Adresse und Ansprechpartner sind keinesfalls verzeihlich. Hingegen ist ein Tippfehler tolerierbar, wenn das Anforderungsprofil des Bewerbers gut passt und ansonsten die Bewerbung keine weiteren Schwächen aufweist. Viele Bewerber sind sich nicht im Klaren, dass ihre Bewerbung die erste Arbeitsprobe für das Unternehmen ist! Dr. Kerstin Freier, Human Resources Manager, Johnson & Johnson
– Hier spielt die Stelle eine wichtige Rolle. Bei einem Lagermitarbeiter werden die Schreibfehler weniger stark gewichtet. Bei Stellen in der Verwaltung oder im Kader sind Schreibfehler unverzeihlich. René Frei, Leiter Direktion Personelles, Migros Genossenschaft Ostschweiz
– Die Funktion bestimmt, welche Schreibfehler tolerierbar sind. Unglücklich finde ich, wenn im Motivationsschreiben noch der Name der Kontaktperson der vorigen Bewerbung erscheint. Katrien Geboers, Human Resources Manager, Siemens
Alle Artikel dieser Reihe:
Schluss mit den Mythen (Teil 1) Bewerbungsschreiben, die Fehler enthalten, werden als absolutes Disqualifizierungskriterium angesehen. Gibt es Fehler, über die Sie dennoch hinwegsehen können? Schluss mit den Mythen (Teil 2) Welchen Wert legen Sie auf Noten (Abitur, Studium)? Kann man schlechte Noten ausgleichen?
Schluss mit den Mythen (Teil 3) Wie macht man bei Onlinebewerbungen die fehlende Möglichkeit des Auffallens durch eine aufwändige Bewerbungsmappe wett?
Schluss mit den Mythen (Teil 4) Ihre Präferenz: Bewerbung mit oder ohne Foto, und warum?
Schluss mit den Mythen (Teil 5) Man hört häufig, dass Kritik an früheren Arbeitgebern, Vorgesetzten und Kollegen grundsätzlich tabu sei. Stimmen Sie dem zu? Wenn ja, gibt es Ausnahmen?
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte! Und: Der erste Eindruck ist entscheidend.
Gibt es die perfekte Bewerbung? Und wenn ja, wie sieht sie aus? Careerstep zeigt's.
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Bewerbungs-Mythen Teil 2: Sind gute Noten wirklich wichtig?
Bewerbungs-Mythen Teil 3: Auffallen mit Onlinebewerbung unmöglich?
Ordnung ist das halbe Leben – die andere Hälfte Planung! Dies sollten auch Sie bei Ihrer Bewerbung beherzigen.
Bewerbungs-Mythen Teil 4: Bewerbungen nicht mehr mit Foto?